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Mär 29
19:00 Uhr

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen

Gabriele Schmidt, RechtsaGabriele Schmidt, Rechtsanwältin, Zertifizierte Mediatorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht



Wer trifft mich betreffende Entscheidungen im Falle einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung? Eine »gesetzliche Zuständigkeit« (z. B. des Ehegatten) für solche Entscheidungen gibt es nicht. Unter Umständen können familienfremde Personen als Betreuer*in bestellt werden. Auch wenn der/die Betreue*in aus der Familie stammt, unterliegt er/sie zum Teil engen Beschränkungen bei den Entscheidungen. Es ist daher zweckmäßig, rechtzeitig Vorsorge für diese Fälle durch eine sog. Vorsorgevollmacht zu treffen. Der Vortrag erläutert Idee und Umfang solcher Vollmachten und klärt die Unterscheidung zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

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