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Kalender


Mai 06
16:00 Uhr

vh Club: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen



Gabriele Schmidt, Rechtsanwältin

Wer trifft für mich Entscheidungen im Falle einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung? Eine »gesetzliche Zuständigkeit« (z. B. des Ehegatten) für solche Entscheidungen gibt es nicht. Unter Umständen können familienfremde Personen als Betreuer/in bestellt werden. Auch wenn der/die Betreuer/in aus der Familie stammt, unterliegt er/sie zum Teil engen Beschränkungen bei den Entscheidungen. Es ist daher zweckmäßig, rechtzeitig Vorsorge für diese Fälle durch eine sog. Vorsorgevollmacht zu treffen.

Eintritt frei

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