Kalender
INFO-TOUR DER IN ÖSTERREICH NACH § 278a ANGEKLAGTEN MACHT STATION IN TÜBINGEN:

Zur Zeit sind ein Teil der in Österreich nach einem Paragrafen, der die "Bildung einer kriminellen Organisation" unter Strafe stellt, angeklagten Tierbefreiungs-aktivistInnen im Rahmen einer Infotour in der BRD unterwegs, um auf die gegen sie gerichtete Repression aufmerksam zu machen, Parallelen zu Fällen anderer emanzipatorischer Bewegungen herzustellen und die Suche nach gemeinsamen Gegenstrategien anzuregen. Der Amnesty Report 2009 zur weltweiten Lage der Menschenrechte erhebt im Abschnitt über Österreich Vorwürfe gegen das dortige Justizsystem, welches veranlasste, dass im Mai 2008 neun Aktivisten und eine Aktivistin der Tierrechtsbewegung inhaftiert wurden: "Die Anwälte der Aktivisten berichteten, dass sie keine Akteineinsicht erhalten hätten, die für die wirksame Anfechtung der Untersuchungshaft notwendig gewesen wäre." So blieben diese bis zum 2. September in Haft; momentan sind sie bis zum Verfahren aus der Haft entlassen. Jahrelange intensive Überwachungsmaßnahmen haben zu dem Ergebnis geführt, dass es keinen einzigen Beweis gegen einzelne Personen für begangene Straftaten gibt. Der Vorwurf der "Bildung einer kriminellen Organisation" aber bleibt bestehen. Wovor bereits seit langem gewarnt wird, dass die Anwendung des Paragrafen, welcher die "Bildung einer kriminellen Organisation" zum Straf-tatbestand macht, der Kriminalisierung und Überwachung von sozialen und politischen Bewegungen Tür und Tor öffnet, hat sich bestätigt: Genau wie § 129a und 129b in Deutschland wird § 278a in Österreich dazu verwendet, um politisch aktive Menschen zu kriminalisieren, sie zu bespitzeln und einzuschüchtern. Sollte die Anwendung des § 278a als Präzedenzfall vor Gericht durchgehen, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis andere politische Bewegungen betroffen sein werden.
Veranstaltungsort
0 Kommentare
Highlight
Zur Zeit gibt es kein Highlight.
Möchtest Du Deine Veranstaltung zum Highlight machen?
Hier erfährst Du wie das geht!